Die Gelenkklasse an der Realschule
Die Förderziele im Überblick
1. Schülerinnen und Schüler, die anhaltenden Förderbedarf haben, sollen so unterstützt werden, dass sie das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 erreichen können.
Übertrittsmöglichkeiten
Der Übertritt nach der
Jahrgangsstufe 5
in die
Jahrgangsstufe 6
des Gymnasiums
ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Gymnasium : Jahreszeugnis D, M, E mit einem Schnitt von 2,0; bei Nichterreichen: Aufnahmeprüfung
- Gymnasium : Jahreszeugnis D, M mit einem Schnitt von 2,5
Fördermaßnahmen im Überblick
Um den Übergang von der Grundschule auf die Realschule intensiv begleiten zu können, richten die staatlichen Realschulen im ersten Halbjahr in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bedarfsorientiert einen entsprechenden Ergänzungsunterricht ein.
Zum Halbjahr werden an staatlichen Realschulen in den Fächern Deutsch, Mathematik, und Englisch bedarfsorientiert leistungsdifferenzierte Intensivierungskurse für Schülerinnen und Schüler, die zum Erreichen des Klassenziels zusätzlicher Unterstützung bedürfen bzw. für sehr leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, bei denen ein aufsteigender Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums angezeigt ist, eingerichtet.
Förderziel aufsteigender Übertritt in die Jgst. 6 des Gymnasiums
Ergänzende Hinweise und Fördermaterialien
Der aufsteigende Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums ist das anspruchsvollste Förderziel der Gelenkklasse an der Realschule. Vor allem besonders motivierte und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sollten diese Möglichkeit des Bildungswegwechsels in Betracht ziehen.
Voraussetzung für den aufsteigenden Übertritt in die Jahrgangsstufe 6 ist nicht , dass alle Lehrplanunterschiede bzw. -inhalte zusätzlich vermittelt und möglichst ausgeglichen werden.
Vielmehr können die folgenden Materialien und Übersichten als Grundlage genutzt werden, um konkrete Hilfen in Teilbereichen der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch für die individuelle Förderung und zur Vorbereitung für eine eventuelle Aufnahmeprüfung nach Abstimmung zwischen den Schulen geben zu können.
